Petition «Nein zum siebenstöckigen Bauprojekt bei der Franz-Garage im Mythenquai 353 in 8038 Zürich
Keine über den Bestandesschutz hinausgehende Neu-, Aus- und Umbaubewilligung für unmittelbar an Freiraumzonen angrenzende oder auf Konzessionsland errichtete Bauten»
Sehr geehrter Herr Burri
Am 5. Dezember 2018 haben Sie die Petition mit oben genanntem Inhalt bei der Stadtkanzlei eingereicht, der Unterschriftenbogen folgte am 24. Januar 2019
Sie verlangen eine durchgehende oder zumindest miteinander verbundene «Freiraumzone» rund um das städtische Seebecken und deren Schutz. Zudem fordern Sie keine über den Bestand hinausgehenden Neu- und Umbauten angrenzend an diese Freiraumzone, insbesondere auf der Seite des Mythenquais. Weiter verlangen Sie die Verweigerung des pendenten Baugesuchs betreffend das Grundstück Mythenquai 353.
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 269/2019 eine Motion aus dem Gemeinderat mit teilweise ähnlicher Stossrichtung wie folgt beantwortet: «Mit Beschluss vom 28. Oktober 2009, revidiert 2018, hat der Stadtrat das Leitbild und eine Strategie für das Seebecken der Stadt Zürich zustimmend zur Kenntnis genommen und für die Verwaltung als verbindlich erklärt. «Die Regierungen von Kanton Zürich und Stadt Zürich machen mit diesem Leitbild ihre gemeinsame Haltung transparent. Das Leitbild zeichnet die grossen Linien für Zürichs bedeutendsten Freiraum, formuliert die Grundhaltung und spezifiziert diese mit Leitsätzen. Es hält darüber hinaus in einem Zielbild fest, wie sich das Seebecken im Jahr 2030 präsentieren soll. Das Leitbild dient nachfolgenden Planungen, Projekten und Bewilligungen als handlungsanweisende Grundlage» (Leitbild Seebecken S. 4). Das Leitbild enthält verschiedene Grundsätze zu Themen wie Stadträume und Gestaltung, Erholung und Sport oder Kultur und Veranstaltungen. Eine weitere umfassende Planung des Seeufers vom Mythenquai bis zur Roten Fabrik erachtet der Stadtrat deshalb nicht als notwendig. Mit dem Leitbild Seebecken ist die Entwicklung der öffentlichen Anlagen und Uferbereiche bekannt. Die im Leitbild formulierten Leitsätze und Strategien fliessen in städtische und kantonale Projekte ein und werden bei Planungen auch auf den genannten privaten Grundstücken (Franz AG Garage und KIBAG) seitens Stadt eingebracht. Der Stadtrat teilt [die] Einschätzung […], dass sowohl die Nutzung und Gestaltung der Areale in unmittelbarer Nähe zum See als auch das Zusammenspiel mit den angrenzenden öffentlichen Freiräumen und Anlagen (GZ Wollishofen‚ Liegewiese und Rote Fabrik) für die Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten auf der linken Seeseite von grosser Bedeutung sind. Grundsätzlich kann der Stadtrat die im Leitbild formulierten Anliegen bei der Begleitung von Bauprojekten einbringen und bei der Beurteilung der erhöhten Einordnungsanforderungen bei Arealüberbauungen berücksichtigen.»
Diese Ausführungen treffen auch für Ihre Anliegen zu. Die Zonierung gemäss gültiger BZO bildet dabei heute den rechtlichen Rahmen für alle Grundeigentümer. Für Ihre Forderung nach einer Erweiterung der Freihaltezonen in diesem Bereich unter Berücksichtigung der Landanlagekonzessionen wären Anpassungen auf Stufe der Nutzungsplanung, insbesondere eine Zonenplanrevision, erforderlich. Teilweise fallen die Themenbereiche in die Zuständigkeit des Kantons. Für den von Ihnen geforderten gesamthaften Erhalt der bestehenden Bausubstanz und den Verzicht auf Neubauten fehlt eine rechtliche Grundlage. Sie haben Ihre Forderungen als allgemeine Anliegen und im Sinne von Einwendungen zum kommunalen Richtplan eingereicht. Der kommunale Richtplan ist das zweckmässige Planungsinstrument‚ um Ihre Anliegen aufzunehmen und zu bearbeiten. Der Stadtrat wird daher im Rahmen der Beantwortung der Einwendungen zum kommunalen Richtplan auch zu Ihren Forderungen Stellung nehmen und verzichtet an dieser Stelle auf weitere Inhaltliche Erläuterungen.
Unter dem Titel besonderes Anliegen fordern Sie die Verweigerung oder Sistierung des pendenten Baugesuchs auf dem Grundstück der Franz AG Garage, Mythenquai 353. Für diese Parzelle wurde ein privates Wettbewerbsverfahren auf Basis der heute geltenden baulichen Möglichkeiten gemäss Wohnzone W4 und Art. 8 BZO (Arealüberbauung) durchgeführt. Das Baugesuch wurde beim Amt für Baubewilligungen der Stadt Zürich eingereicht und das Baubewilligungsverfahren läuft. Die Prüfung des Bauvorhabens auf seine Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch die zuständigen Behörden. Die Beantwortung der diversen vorgebrachten Fragen zu Konzessionsland, Lärm und Gewässerschutz kann daher nicht an dieser Stelle vorweggenommen werden. Das Anliegen nach einer guten Versorgung der Bevölkerung mit Frei- und Erholungsräumen auch im Seebecken wird in den entsprechenden Verfahren durch die bearbeitenden Dienstabteilungen berücksichtigt. Für die Entscheide erfolgt eine Gesamtabwägung der Interessen der Bevölkerung, der Grundeigentümerinnen und -eigentümer und weiterer öffentlicher Interessen.
Freundliche Grüsse
im Namen des Stadtrats
Die Stadtpräsidentin
Corinne Mauch
Die Stadtschreiberin
Dr. Claudia Cuche-Curti